Chronologie
der Ereignisse
25.
Mai 2008
Bischof Müller hält eine Predigt in Tirschenreuth, in
der er Richard Dawkins und Michael Schmidt-Salomon als Vertreter
eines „aggressiven Atheismus“ scharf kritisiert. Dabei stellt
er die Behauptung auf, dass Schmidt-Salomon in seinem Buch „Wo bitte
geht’s zu Gott? fragte das kleine Ferkel“ einen Rabbi, einen
Bischof und einen muslimischen Gelehrten in Gestalt eines Schweins
auftreten ließe (was nachweislich nicht stimmt, siehe
auch die Bilder
aus dem Ferkelbuch auf dieser Website). Weiterhin verkündet
Müller, dass Schmidt-Salomon Kindstötungen bei Berggorillas
dazu heranzieht, um den Infantizid beim Menschen zu legitimieren
(in Wahrheit jedoch benutzt Schmidt-Salomon das Beispiel,
um zu zeigen, dass wir ethische Werte eben nicht unreflektiert
aus der
Natur ableiten dürfen, siehe „Manifest des evolutionären
Humanismus“, S.94f., hier das vollständige
Zitat) Als Krönung
seiner „Kritik“ verweist Müller auf vermeintliche Parallelen
zwischen Schmidt-Salomons Denkansatz und der Nazi-Diktatur (hier
der entsprechende Auszug
aus Müllers
Originalpredigt vom
25.5.08)
28. Mai 2008
Der katholische Nachrichtendienst kath.net verbreitet den
Inhalt der Predigt unter dem Titel „Wo
Gott geleugnet wird, fällt
die Menschenwürde“. Im Artikel heißt es: „Deutliche
Kritik äußerte der Regensburger Bischof außerdem
an der Schrift „Wo bitte geht’s zu Gott? fragte das kleine Ferkel“
von Michael Schmidt-Salomon. Darin werde das Bild vermittelt,
dass sich alle, die an einen Gott glauben, auf dem Niveau eines
Schweines befänden. Sogar Kindstötungen stellen nach
dieser völlig amoralischen Sichtweise kein Verbrechen dar,
weil der Mensch keinen freien Willen habe und nur von seinen
Genen gesteuert handle.“
Juni 2008
Auf der Website des Regensburger Bistums wird die Predigt
des Bischofs als pdf-Dokument veröffentlicht. Michael Schmidt-Salomon
erhält einen Hinweis darauf und berät sich mit dem
Verleger des „Ferkelbuchs“, Gunnar Schedel, ob man gegen
die falschen Tatsachenbehauptungen und Diffamierungen des
Bischofs juristisch vorgehen sollte.
Juli/August 2008
Der Aschaffenburger Rechtsanwalt Lutz Weishaupt fordert Bischof
Müller im Namen des Klägers Michael Schmidt-Salomon
auf, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und die
Predigt aus dem Netz zu nehmen. Am 23. Juli wird der Rechtsstreit
zwischen dem religionskritischen Philosophen und dem katholischen
Bischof durch einen Artikel
des Humanistischen Pressedienstes publik gemacht. Müller nimmt daraufhin den ursprünglichen
Predigttext aus dem Netz und ersetzt ihn durch eine veränderte
Version, der die schlimmsten Tatsachenverdrehungen korrigiert,
inhaltlich jedoch keinen Sinn mehr macht, da Müllers Vorwürfe
argumentativ nun völlig in der Luft hängen (hier der
Auszug aus dem veränderten
Predigttext).
Trotz dieses indirekten Schuldeingeständnisses
weigert sich Müller, die Unterlassungserklärung zu
unterschreiben, wobei er sich auf die Religionsfreiheit
und seine besondere Stellung als Bischof der katholischen
Kirche beruft.
Michael Schmidt-Salomon reicht daraufhin am 14. August
Klage beim Landegericht Aschaffenburg ein.
Oktober 2008
Müllers Anwälte beantragen, das Verfahren ans Bayrische
Verwaltungsgericht Regenburg zu verweisen, da eine Predigt zum
Kernbereich kirchlichen Wirkens zähle und damit (entsprechend
dem Status der Kirche als Körperschaft des öffentlichen
Rechts) ins öffentliche Recht gehöre. Diesem Antrag wird
stattgegeben.
November
2008/März
2009
Müllers Anwaltskanzlei Romatka & Collegen (München)
reicht am 19.11.2008 eine 31-seitige Klageerwiderung ein, die allerdings
erst im März 2009 beim Rechtsanwalt des Klägers in Aschaffenburg
eintrifft.
April 2009
Michael Schmidt-Salomon verfasst am 15.4.09 eine ausführliche
Stellungnahme zur Predigt des Bischofs sowie zur Klageerwiderung
der Gegenseite. Dabei stellt er heraus, dass es bei dem Verfahren
nicht um die Zulässigkeit von Kritik gehe („Natürlich
darf mich Herr Müller auch in schärfster Weise kritisieren!“),
sondern um die Frage, ob ein Bischof darüber hinaus das Recht
habe, falsche Tatsachenbehauptungen aufzustellen und seine
weltanschaulichen Gegner in verhetzender Weise zu diffamieren. Den
Anwälten
der Gegenseite attestiert Schmidt-Salomon, dass sie seine
Schriften (wohl im Gegensatz zum Bischof) gelesen hätten.
Er wisse jedoch nicht, „was schlimmer ist: die Ignoranz des Bischofs
oder
die Manipulationsbereitschaft seiner Anwälte…“ Schmidt-Salomons
Stellungnahme wird der Klageerweiterung seines Anwalts als
Anlage hinzugefügt.
Juli 2009
Nachdem Müllers Anwälte eine weitere Klageerwiderung
eingereicht haben, die den Streit u.a. in Richtung „Schwangerschaftsabbruch“
abwenden möchte (um den es in den gerügten Predigtzitaten
nachweislich nicht ging!), formuliert Rechtsanwalt Weishaupt
eine letzte Klageerweiterung.
23. September 2009
Das Bayrische
Verwaltungsgericht Regensburg weist die Unterlassungsklage
gegen Bischof Müller ab, da angeblich keine "Wiederholungsgefahr"
bestehe. Michael Schmidt-Salomon erklärt im Gerichtssaal
gegenüber den anwesenden Pressevertretern, dass er in Berufung gehen werde.
Presseberichte zum Prozess (Auswahl):
Keine Wiederholungsgefahr?
Humanistischer Pressedienst (externer Link)
Aufruf
zur Kindstötung? Bischof Müller siegt vor Gericht
Bayrischer Rundfunk (externer Link)
Gericht
weist Klage gegen Bischof Müller ab
Süddeutsche Zeitung (externer Link)
Eine Predigt ist kein Tatsachenbericht
Regensburg digital (externer Link)
Regensburger
Gericht weist Klage gegen Bischof Müller ab
Radio Vatikan (externer Link)
Oktober
2009
Die schriftliche Urteilsbegründung wird zugestellt (hier
im pdf-Format, 15 MB).
Rechtsanwalt Weishaupt stellt
Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayrischen Verwaltungsgerichtshof
in München.
November 2009
Rechtsanwalt Weishaupt reicht die Begründung des Antrags
zur Zulassung der Berufung ein (hier
der Text im pdf-Format).
Nun muss der Bayrische Verwaltungsgerichtshof entscheiden,
ob er die Berufung zulässt oder nicht.
September 2010
Der Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof regt in
einem Schreiben vom 15.09.2010 an, das Bistum Regensburg
solle, wie im Berufungsverfahren beantragt, die außergerichtlich
entstandenen Rechtsanwaltskosten Schmidt-Salomons tragen,
womit der Rechtsstreit für erledigt erklärt werden könnte.
Begründung: Nach vorläufiger Rechtsmeinung des Senats
handelte es sich bei Müllers Predigt "um eine
Tatsachenbehauptung, die erkennbar im Widerspruch zur
Äußerung des Klägers
in seinem Werk 'Manifest des evolutionären Humanismus'
steht und daher vor dem Hintergrund der Pflicht zur Achtung
der Persönlichkeitsrechte und zur Sorgfalt, Sachlichkeit
und Wahrhaftigkeit durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG nicht
gedeckt ist."
Oktober
2010
Während Schmidt-Salomon
dem Vorschlag
des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zustimmt, widerspricht
die Gegenpartei. In einem Schreiben der Bistumsanwälte vom
29. Oktober 2010 heißt es: "Es wäre eine in der
Tat unerträgliche
Einschränkung der Freiheit in der Religionsausübung
und der Freiheit bei der
Verkündung des Wort Gottes, wenn Bischof Gerhard Ludwig Müller
künftig sich nur
noch unter dem Damoklesschwert einer äußerungsrechtlichen
Inanspruchnahme in
einer Predigt über kontroverse Themen äußern könnte."
Bei einer Predigt handele es
sich "nicht um einen wissenschaftlichen Aufsatz, sondern um
eine freie Rede zur Verkündigung des Wort Gottes. Würde
der Senat bei seiner Auffassung bleiben, dass außerungsrechtliche
Unterlassungsansprüche gegen Äußerungen
im Rahmen einer Predigt geltend gemacht werden können, würde
dies bedeuten, dass jede Privilegierung
nach Artikel 4 GG entfällt. Es könnte damit jeder Bürger
gegen jede in einer Predigt
verbreiteten Behauptung rechtlich und notfalls gerichtlich
vorgehen, wenn er nur
hiervon selbst betroffen ist. Eine freie Predigt ist damit
nicht mehr möglich."
Ob das Gericht dieser merkwürdigen Rechtsauffassung folgen
wird, die darauf hinausläuft, dass eine "freie Predigt" nur
dann gewährleistet ist,
wenn sie ungestraft diffamierende Tatsachenbehauptungen (Verleumdungen)
enthalten darf? Man darf gespannt sein.
Februar 2011
Der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof stellt in seinem Urteil
vom 24. Februar 2011 fest, dass die Behauptungen
des
Bischofs im Widerspruch zu Schmidt-Salomons tatsächlichen
Veröffentlichungen standen und geeignet waren, dessen Ansehen
in der Öffentlichkeit zu schaden. Da der Bischof seine „Pflicht
zur Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit nicht erfüllt“
habe, sei der Philosoph in seinem „Persönlichkeitsrecht
verletzt“ worden. Daher verurteilt das Gericht das Bistum
Regensburg dazu, die Schmidt-Salomon entstandenen vorgerichtlichen
Rechtsanwaltskosten
zu erstatten. Die Berufung wird nicht zugelassen, wogegen Müller
Beschwerde einreicht.
Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung
der Giordano-Bruno-Stiftung:
http://www.presseportal.de/pm/61025/2002082/giordano_bruno_stiftung
Presseberichte
(Auswahl):
Das
achte Gebot: Auch Bischöfe müssen bei der Wahrheit
bleiben
süddeutsche.de (externer Link)
Schwein
erfunden. Ein Bischof hat vor Gericht verloren
Junge Welt (externer Link)
Atheist
Schmidt-Salomon gewinnt Rechtsstreit gegen Bischof
Christliches Medienmagazin Pro (externer Link)
Nach
Urteil geht Bischof in Revision
wochenblatt.de (externer Link)
Gericht:
Kein Freifahrtschein f ür Predigt-Lügen
regensburg-digital (externer Link)
August 2011
Das
Bundesverwaltungsgericht stellt in seinem Urteil
vom 8.8.2011 (BVerwG 7 B 41.11) fest, dass
„die religiöse Äußerungsfreiheit,
auch soweit es um eine Predigt geht, keinen absoluten Vorrang
vor den Belangen des Persönlichkeits- und Ehrenschutzes“
genießt. Damit findet die dreijährige gerichtliche
Auseinandersetzung zwischen dem Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung,
Michael Schmidt-Salomon, und dem Regensburger Bischof Gerhard
Ludwig
Müller ein Ende.
In seiner abschließenden Stellungnahme weist Schmidt-Salomon
auf die grundsätzliche
Bedeutung des Rechtsstreits hin: "„Dies ist ein wichtiges
Signal für den Rechtsstaat: Endlich ist juristisch geklärt,
dass die Kirche kein rechtsfreier Raum ist. Herr Müller
und seine Kollegen sind nun, wie alle anderen Bürger auch,
dazu verpflichtet, wahrheitsgemäß zu zitieren. Vielleicht
sehen sie es irgendwann sogar selber ein, dass es ratsam
wäre,
ein Buch erst einmal zu lesen, bevor sie es in einer
Predigt verdammen."
***
"Dass Bischof Müller aufgrund
seiner Unkenntnis gar nicht so genau wusste, wovon er sprach,
macht seine Anschuldigungen und
seine falschen Tatsachenbehauptungen keinesfalls harmloser.
Denn wenn man wie der Bischof solch schwere Geschütze wie
Nazivergleiche auffährt, wenn man unterstellt, dass der
andere ein Kapitalverbrechen wie Kindstötung legitimiere,
so sollte man sich schon sehr genau informiert haben, ob das,
was man sagt, auch den Tatsachen
entspricht! Dies hat Bischof Müller nachweislich nicht getan.
Ich meine: Auch ein Bischof hat nicht das Recht, das Blaue
vom Himmel herunter zu lügen – vor allem dann nicht, wenn
er durch falsche Tatsachenbehauptungen die verunglimpfte Person
an Leib
und Leben gefährdet!
Fakt ist: Ich erhalte schon
seit vielen Jahren Morddrohungen von fanatischen Christen
und Muslimen, die mich
aufgrund meines jüdisch
klingenden Namens regelmäßig als „Judensau“ beschimpfen.
Durch seine verantwortungslose, durch keinerlei Fakten belegte
Predigt hat der Bischof diesen religiösen Eiferern weitere
Munition geliefert! Dagegen muss ich mich in einem Rechtsstaat
zur Wehr setzen können.
Ich wiederhole nochmals: Es
geht hier nicht um Weltanschauungs- oder Religionsfreiheit
(bekanntlich sollten
religiöse und
nicht-religiöse Weltanschauungen in unserem „weltanschaulich
neutralen Staat“ gleichbehandelt werden). Der Bischof darf
selbstverständlich
predigen, was er will. Aber er sollte bei der Wahrheit bleiben,
zumindest dann, wenn er Personen namentlich kritisiert!
Ich persönlich habe keinerlei
Probleme mit Polemik und auch nicht mit scharf formulierter
Kritik, doch die grundlegenden Prinzipien
der Fairness sollten auch in einer harten weltanschaulichen
Auseinandersetzung gewahrt bleiben. Diesen Fairnessregeln sollte
sich niemand entziehen
können – auch nicht ein geweihter Vertreter der katholischen
Kirche. Wie heißt es so schön? Vor dem Gesetz sind wir
alle gleich. Ich hoffe sehr, dass dieser Grundsatz in dem
vorliegenden Rechtsstreit zum Tragen kommt… "
Aus der Stellungnahme von Michael
Schmidt-Salomon