Pressemitteilungen
(Archiv: 1998-2000)

aktuelle Pressemitteilung finden sich hier

  Pressemitteilung vom 4.11. 2000
Der Reiz des Verbotenen
Michael Schmidt-Salomon liest das "Maria-Syndrom" erstmalig in Trier

 Am 14. November wird im Hörsaal 5 der Universität die erste Trierer Lesung des Skandalstücks "Das Maria-Syndrom" stattfinden. Die Uraufführung des Stücks wurde im Mai 1994 verboten, weil sie nach Auffassung des Trierer Stadtvorstands den öffentlichen Frieden hätte gefährden können. Der Einspruch des Autors Michael Schmidt-Salomon gegen das Verbot seiner Hommage an den amerikanischen Musiker Frank Zappa scheiterte damals vor Gericht. Der promovierte Erziehungswissenschaftler stellte daraufhin das Libretto seines "Rock-Comicals" ins Internet, wo es innerhalb von kürzester Zeit einige tausend Mal heruntergeladen wurde. Wie unlängst das Deutschlandradio in einem Feature über "Gott in der Literatur" berichtete, genießt das "Maria-Syndrom" in freigeistigen Kreisen mittlerweile regelrechten Kultstatus, was Schmidt-Salomon dazu veranlasste, das Stück in mehreren Städten Deutschlands zu lesen (u.a. auf der Frankfurter Buchmesse 1998). Um Trier und Umgebung hat der Autor bisher einen großen Bogen gemacht. Aus gutem Grund: Als er hier 1998 gemeinsam mit der "Kampagne gegen Zensur" das Buch "Zensur im Namen des Herrn" vorstellen wollte, wurde ihm kurzfristig der vorgesehene Veranstaltungsraum entzogen.

Veranstalter der ersten Trierer Lesung des Maria-Syndroms ist der Atheistische Hochschulbund/Sozialistische Fraktion (AHB/SF), der mit der Lesung auf die Problematik des sogenannten "Gotteslästerungsparagraphen" 166 StGB hinweisen will, dem vor Schmidt-Salomon bereits Bertolt Brecht, Kurt Tucholsky, George Grosz, Oskar Panizza und Arno Schmidt zum Opfer fielen. Die Lesung beginnt um 19.00 Uhr. Im Anschluss an die Lesung besteht die Möglichkeit, mit dem Autor zu diskutieren.

  Pressemitteilung vom 8.10.98 
Erste ö
ffentliche Lesung des verbotenen Musiktheaterstücks "Das Maria-Syndrom"im Rahmen der Frankfurter Buchmesse 

Anlässlich der diesjährigen Frankfurter Buchmesse lädt der ALIBRI-Verlag zur ersten öffentlichen Lesung des nach §166 StGB verbotenen Musiktheaterstückes "Das Maria-Syndrom" ein. Die Lesung durch den Autor M.S. Salomon wird am Samstag, den 10. Oktober, im Rahmen der Frankfurter Buchmesse stattfinden. 

Hintergrundinformation: 
Das Theaterstück "Das Maria-Syndrom", eine Hommage an den unvergessenen Rockmusiker Frank Zappa, kann derzeit nicht aufgeführt werden. Ohne das Stück je gesehen zu haben, befanden die Richter des OVG Koblenz, daß es religiöse Gefühle verletze und den öffentlichen Frieden störe. Damit folgte das Urteil einer massiven Stimmungsmache aus erzkonservativen christlichen Kreisen. 
Die Kampagne gegen Zensur hat sich zum Ziel gesetzt, diesen Angriff auf die Meinungs- und Kunstfreiheit zu unterlaufen. Seit einem halben Jahr informiert sie auf Veranstaltungen über den Fall und stellt Teile des Stückes der Öffentlichkeit vor. Auf der Homepage der Kampagne können seit April 1998 Interessierte die Textfassung einsehen. Nun soll "Das Maria-Syndrom" im Alibri Verlag endlich als Buch erscheinen, mit den Texten der Songs und Dialoge, Szenenfotos aus den Proben und weiteren Hintergrundinformationen. Auf einer CD sollen musikalische Kostproben beigefügt werden, damit sich die Öffentlichkeit selbst ein Urteil über das Stück und seine Intentionen bilden kann. 

Weitere Informationen sind erhältlich im Internet (Homepage der Kampagne gegen Zensur: http://GegenZensur.home.pages.de/), sowie am Stand der „Assoziation linker Verlage" (Alive) bzw. am Stand des Verlages Alibri auf der Frankfurter Buchmesse. (Halle 6.0 Stand F 160) 
Dort wird am Samstag, 15.00 Uhr, auch die Lesung aus dem ?Maria-Syndrom" stattfinden.

 
  Pressemitteilung vom 21.8.1998 
Die Schere im Kopf. WDR sagt Ausstrahlung eines Beitrags über den "Straftatbestand: Gotteslästerung" ab 

Wieder einmal ist ein Fall von voraueilendem Gehorsam in den Medien zu vermelden. 
Der Beitrag "Straftatbestand: Gotteslästerung" des Autors Rolf Cantzen, der am heutigen Freitag um 10.00 Uhr in WDR 5 ausgestrahlt werden sollte, wurde kurzfristig vom WDR abgesagt. Das Radio-Feature, das u.a. auf Interviews mit Kardinal Meissner und Ausschnitten aus dem 1994 verbotenen Stück "Maria-Syndrom" zurückgriff, war wohl zu starker Tobak für die Rundfunkverantwortlichen. Der Beitrag soll nun überarbeitet werden. Wann und ob er überhaupt jemals ausgestrahlt werden wird, steht zur Zeit noch nicht fest. 
Es ist nicht das erste Mal, daß der WDR auf solche Weise einen Beitrag über Zensur zensiert. Vor einem Jahr war es der Fernsehbeitrag "Spott und Hohn für Gott und Sohn", der die Gemüter im Vorfeld der Ausstrahlung so stark erregte, daß eine Überarbeitung des Beitrags notwendig wurde. 
Der Trierer Erziehungswissenschaftler Dr. Michael Schmidt-Salomon, als Autor des "Maria-Syndroms" an beiden Sendungen beteiligt, sieht in dem Faktum, daß mittlerweile schon Sendungen über Zensur der Zensur zum Opfer fallen, ein deutliches Zeichen dafür, daß die "produktive Streitkultur der Aufklärung" zunehmend an Boden verliert. 

Diesem Entdemokratisierungsprozeß entgegenzuwirken, ist erklärte Aufgabe der anfang dieses Jahres ins Leben gerufenen "Kampagne gegen Zensur". Ihr Ziel ist es, über die demokratiegefährdende Herrschaftsfunktion des sogenannten "Gotteslästerungsparagraphen" 166 StGB aufzuklären, der stets aus der juristischen Mottenkiste gekramt wurde, wenn es galt, gesellschaftliche Krisensituationen mittels ideologischer Stimmungsmache zu kaschieren. 

  Presseinformation vom 4.7.1998 
Buch gegen Zensur der Öffentlichkeit vorgestellt

„Wer Zensur erlaubt, will Denken verbieten", lautete das Motto der Informationsveranstaltung der Kampagne gegen Zensur, die am Freitagabend das Buch „Zensur im Namen des Herrn" in den Räumen des Multikulturellen Zentrums Trier vorstellte. Gunnar Schedel, Mitglied im Aschaffenburger „Ermittlungsausschuß zum §166 StGB", erläuterte die Wirkungsgeschichte und die politische Funktion des sogenannten „Gotteslästerungsparagraphen", auf den, so Schedel,  besonders gerne in Krisenzeiten zurückgegriffen werde. 
Michael Schmidt-Salomon, dessen Religionssatire „Maria-Syndrom" 1994 wegen angeblicher Verunglimpfung religiöser Bekenntnisse verboten wurde, las einen Auszug aus seinem Buchbeitrag „Heiliger Zwang und politische Zensur". Den Ansatzpunkt seiner Kritik machte er bereits durch das Heinezitat deutlich, das er seinem Beitrag voranstellte: „Die deutschen Zensoren ------ Dummköpfe". Geradezu erschreckend, meinte der Uni-Dozent, sei für ihn die Klarheit gewesen, mit der sich die gedankliche Unklarheit der OrdnungshüterInnen in ihren Urteilen und Stellungnahmen manifestiert habe. 
Nachdem Schmidt-Salomon einige markante Passagen seines Skandalstücks zum Besten gegeben hatte, stellte Gunnar Schedel, die weiteren Planungen der Kampagne gegen Zensur vor. Nach der erfolgreichen Veröffentlichung des Stücks im Internet wolle man nun in absehbarer Zeit das gesamte Stück unzensiert als Buch herausbringen. Anvisiert sei eine Veröffentlichung noch Ende dieses Jahres. „Das „Maria-Syndrom"-Buch  sollte zur Weihnachtszeit auf keinem Gabentisch fehlen", meinte Schedel. 
Auf die abschließende Frage aus dem Publikum, ob er glaube, ob das „Maria-Syndrom" jemals gespielt würde, antwortete Schmidt-Salomon: „Einige meinen sicherlich, das „Maria-Syndrom" würde niemals gespielt werden. Dies ist jedoch eine Täuschung. In Wahrheit befinden wir uns schon seit vier Jahren mittendrin. Ich gebe gern zu, daß das Stück ein ungewöhnlich langes Vorspiel hat. Ich möchte dies Vorspiel jedoch nicht missen, denn es ist höchst lehrreich. - Hoffentlich nicht nur für mich..." 

   Pressemitteilung vom 18.6.98 
„Der Zensur ein Schnippchen geschlagen"
Verbotenes Stück erfolgreich im Internet veröffentlicht. Kampagne gegen Zensur will nun öffentliche Lesungen veranstalten. 

Seit Mai 1994 ist das als Hommage an Frank Zappa gedachte Rock-Comical „Das Maria-Syndrom" zwar offiziell verboten, doch seit Mitte April 1998 kann man es in einer überarbeiteten Fassung im Internet finden. Gunnar Schedel, Sprecher der Kampagne gegen Zensur, die das Stück im Internet veröffentlichte, erklärte in Aschaffenburg, daß man der Zensur mit der Internet-Veröffentlichung der Neufassung wohl ein Schnippchen geschlagen habe. Seit Anfang Mai haben, so Schedel, mehr als eintausend Zugriffe auf die Homepage der Kampagne (http://GegenZensur.home.pages.de) stattgefunden. 
Da bisher niemand  Einspruch gegen die Veröffentlichung erhoben hat, geht der Autor des Stücks, der Trierer Erziehungswissenschaftler Michael Schmidt-Salomon davon aus, daß die im Internet veröffentlichte Neufassung des Stücks - im Gegensatz zu der im Mai 1994 verbotenen Bühnenfassung - von den Behörden nicht als Verstoß gegen den „Gotteslästerungsparagraphen" §166 StGB gewertet werde. (Nach §166 wird mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft, wer das religiöse bzw. weltanschauliche Bekenntnis anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.) 
Schmidt-Salomon erklärte, daß er für das nächste Jahr eine Neuinszenierung des Stücks auf der Grundlage der im Internet veröffentlichen Fassung plane. Zuvor werde er - gewissermaßen als Probe aufs Exempel - Teile seines Skandalstücks in Form von öffentlichen Lesungen vortragen. Dies solle im Rahmen von Informationsveranstaltungen geschehen, die man auch als Forum nutzen werde, um über die gegenwärtige Beschneidung bürgerlicher Rechte aufzuklären. 
Eine erste Veranstaltung dieser Art wird am 3.Juli um 20.30 Uhr stattfinden und zwar an dem Ort, an dem das Stück vor mehr als vier Jahren uraufgeführt werden sollte: in den Räumen der Tuchfabrik Trier. Präsentiert werden soll dort auch das Buch zur Kampagne (Reinsdorf (Hg.):?Zensur im Namen des Herrn. Zur Anatomie des Gotteslästerungsparagraphen."), das bereits Ende letzten Jahres im Alibri-Verlag erschien. Weitere Veranstaltungen u.a. in Ulm und Berlin werden folgen. 

Pressemitteilung vom 27.4.98 
Verfassungsbeschwerde gegen Kunstzensur nicht zugelassen Kampagne gegen Zensur warnt vor "Weimarer Verhältnissen" und veröffentlicht  das verbotene Stück im Internet 

Die Verfassungsbeschwerde des Trierer Autors und Komponisten Michael Schmidt-Salomon wird, so der Beschluß des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Verhandlung zugelassen. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Revision im Verfahren um das Aufführungsverbot des Musicals "Das Maria-Syndrom" abgewiesen hat, sollte das Verfassungsgericht klären, ob eine von Behörden vermutete Kränkung religiöser Gefühle ausreicht, um anstößige Kunst verbieten zu können. Im Mai 1994 hatte das Ordnungsamt der Stadt Trier die Uraufführung der - als Hommage an den verstorbenen Musik-Rebellen Frank Zappa gedachten - Religionssatire vorauseilend verboten, weil nach Auffassung der Behörden angeblich Gefahr bestand, daß die Schutzintentionen des ?Gotteslästerungsparagraphen" 166 StGB verletzt würden. (Nach §166 wird mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft, wer das religiöse bzw. weltanschauliche Bekenntnis anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.) 
Autor Schmidt-Salomon, promovierter Pädagoge und Dozent an der Universität Trier, äußerte sich erstaunt über die Schnelligkeit, mit der vorliegend  entschieden wurde. Er ist davon überzeugt, daß die Gründe für das zensurfreudige Verhalten der am Verfahren beteiligten RichterInnen vorwiegend im nichtrechtlichen Bereich zu finden sind. So habe der in Anlehnung an das Werk Zappas gewählte Sprachstil sicherlich dahingehend gewirkt, daß den wohl eher konservativ eingestellten RichterInnen der Blick auf die zu verhandelnde Rechtsproblematik verstellt wurde. Darüber hinaus dürfe man aber auch die gesamtgesellschaftliche Situation nicht außer Acht lassen: Der jüngste Wahlerfolg der DVU  und die Zensuranordnungen im Fall „Maria-Syndrom" seien zwei Mosaiksteine eines sich immer deutlicher abzeichnenden Gesellschaftsbildes, das erschreckende Parallelen zur soziokulturellen Situation Ende der zwanziger Jahre aufweise. Wieder einmal sei zu befürchten, daß sich die Bedingungen für freie, offene Kultur unter dem Druck problematisch werdender Wirtschaftsverhältnisse drastisch verschlechtern werden. Wer hier aus der Vergangenheit nichts lerne, sei möglicherweise dazu verdammt, sie wieder zu erleben. 
Gunnar Schedel, Sprecher der an der Seite von Schmidt-Salomon kämpfenden Kampagne gegen Zensur, betonte, daß man die Entscheidung nicht einfach so hinnehmen werde. Die Kampagne gegen Zensur habe sich daher entschlossen, die verfassungswidrigen staatlichen Zensuranordnungen zu umgehen und das Stück (in einer gegenüber dem Original nur leicht veränderten Version) im Internet zu veröffentlichen. Schedel:  "Auf der Homepage der Kampagne (http://GegenZensur.home.pages.de/) können sich mündige Bürger und BürgerInnen selbst ein Bild davon machen, wie schlecht es um die Geistesfreiheit bestellt ist im Deutschland der neunziger Jahre - 150 Jahre nach der großen bürgerlichen Revolution." 
 
Lesetip: Das Buch zur Kampagne: Reinsdorf, Clara/Reinsdorf, Paul (Hrsg.): Zensur im Namen des Herrn. Zur Anatomie des Gotteslästerungsparagraphen. Aschaffenburg 1997. (Artikel zu Geschichte und Bedeutung des „Gotteslästerungsparagraphen" mit Hintergrundinformationen zum „Maria-Syndrom"-Verfahren.) 

Pressemitteilung vom 25.3.98   
"Symptom einer generellen Krisenentwicklung unserer Gesellschaft".   Kampagne gegen Zensur unterstützt Verfassungsbeschwerde 

Der Trierer Autor und Komponist Michael Schmidt-Salomon (Künstlername: M.S.Salomon) hat Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Revision im Verfahren um das Aufführungsverbot des Musicals „Das Maria-Syndrom" abgewiesen hat, soll nun das Verfassungsgericht klären, ob eine von Behörden vermutete Kränkung religiöser Gefühle ausreicht, um anstößige Kunst verbieten zu können. 
Im Mai 1994 hatte das Ordnungsamt der Stadt Trier die Uraufführung der - als Hommage an den verstorbenen Musik-Rebellen Frank Zappa gedachten - Religionssatire vorauseilend verboten, weil nach Auffassung der Behörden angeblich Gefahr bestand, daß die Schutzintentionen des „Gotteslästerungsparagraphen" 166 StGB verletzt würden. Nach §166 wird mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft, wer das religiöse bzw. weltanschauliche Bekenntnis anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. 
Autor Schmidt-Salomon, promovierter Pädagoge und Dozent an der Universität Trier, hält die von Amtsseiten vertretene Mutmaßung, der öffentliche Friede werde durch die Aufführung eines musikalischen Comicstrips gefährdet, für eine „fundamentalistische Wahnidee, die keiner wissenschaftlichen Wirkungsanalyse standhält." Die Richter und Ordnungshüter seien nicht dem freiheitlichen Geist der Verfassung gefolgt, sondern der „engen Stirn christlicher FundamentalistInnen." 
Salomons Verfassungsbeschwerde wird unterstützt durch die Anfang des Jahres gegründete „Kampagne gegen Zensur", die nachdrücklich darauf hinweist, daß das Zensurverfahren „Maria-Syndrom" nicht als Einzelfall gesehen werden sollte, sondern als „Symptom einer generellen Krisenentwicklung unserer Gesellschaft".  Erschreckend, so Schmidt-Salomon, seien die Parallelen zur soziokulturellen Situation Ende der zwanziger Jahre. Wieder einmal sei zu befürchten, daß sich die Bedingungen für freie, offene Kultur unter dem Druck problematisch werdender Wirtschaftsverhältnisse drastisch verschlechtern werden, daß Zensur gedeihen und staatlich verordnete Dummheit boomen wird. Salomons Appell an die Karlsruher Richter: „Wer aus der Vergangenheit nichts lernt, ist möglicherweise dazu verdammt, sie wieder zu erleben." 
Begleitend zur Kampagne hat der Alibri-Verlag ein Buch herausgebracht (Reinsdorf (Hrsg.): Zensur im Namen des Herrn. Aschaffenburg 1997), in dem Geschichte und Bedeutung des ?Gotteslästerungsparagraphen" kritisch reflektiert und Hintergrundinformationen zum ?Maria-Syndrom"-Verfahren dargeboten werden. 

       
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