Trierischer Volksfreund, 8.1.98:

Gang nach Karlsruhe

Beschwerde gegen Aufführungsverbot wird angefochten 

TRIER. (hpl) Das Rechtsverfahren um die verbotene Aufführung des Theaterstücks »Maria-Syndrom« von Michael Schmidt-Salomon wird als »erledigt« angesehen. Dies entschied der Vorstand des Kultur- und Kommunikationszentrums Tuchfabrik e.V. in einer Mitgliederversammlung 

In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin vom 6. Januar wurde die Beschwerde des Tufa-Vereins gegen das Aufführungsverbot zurückgewiesen. Das Stück ist umstritten, da seine Inhalte religiöses Empfinden verletzen sollen. 1994 wurde die Theateraufführung, zu deren Premiere es nie gekommen ist, verboten. In der Beschwerde gegen das Aufführungsverbot am Bundesverwaltungsgericht (BVG) war daran erinnert worden, daß »potentielle Besucher einer verbotenen Kunstaufführung in ihrem Grundrecht auf uneingeschränkte Informationsfreiheit beeinträchtigt werden«. Das BVG argumentierte hingegen, daß die Beschwerde nicht den Darlegungsanforderungen (nach Paragraph 133, Absatz 3, Satz 3) genüge. Damit sei sie nicht zulässig. 

Wer aus der Geschichte nicht lernt, muß sie noch einmal erleben

Im Gegensatz zur Haltung der Tuchfabrik nimmt der Autor des Stückes diesen Entscheid nicht hin. Schmidt-Salomon erklärte gegenüber dem TV, daß eine Verfassungsklage am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angestrebt werde. 

Dies solle im Rahmen einer größeren Kampagne stattfinden, an der sich auch der »Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten« und weitere Gruppen beteiligen würden. 

Schmidt-Salomon: »Wer aus der Geschichte nicht lernt, wird verdammt, sie nochmals zu erleben. Die Situation erinnert mich an die Endphase der Weimarer Republik, denn die Verfahren im Rahmen des Paragraphen 166 häufen sich.« Der Paragraph 166 des Strafgesetzbuchs schützt Religionsgemeinschaften vor Beschimpfungen. 


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